Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.11.2020 - 4 UF 172/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 225 Abs 2 FamFG, § 5 Abs 2 S 2 VersAusglG
Voraussetzung der Abänderung im Versorgungsausgleich nach § 225 FamFG - hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
FamFG 225 Abs. 2; VersAusglG 5 Abs. 2 S. 2
Abänderung, Änderung des Ausgleichswerts, Zeitpunkt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Büdingen, 31.07.2018 - 51 F 84/12
- OLG Frankfurt, 12.11.2020 - 4 UF 172/20
Papierfundstellen
- FamRZ 2021, 845
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.05.2015 - XII ZB 564/12
Abänderung einer Versorgungsausgleichsentscheidung: Berücksichtigung von in der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2020 - 4 UF 172/20
Vielmehr sind Fehler der Ausgangsentscheidung einer Kontrolle im hierfür vorgesehenen Rechtsmittelverfahren vorbehalten und eröffnen nicht ein späteres Abänderungsverfahren (BGH, Beschluss vom 27.5.2015 - XII ZB 564/12, FamRZ 2015, 1279).Eine daraus resultierende Fehlerhaftigkeit der Ausgangsentscheidung ist grundsätzlich hinzunehmen und unterliegt nur dann einer Korrektur, wenn eine Abänderung auf Grund späterer, nach Erlass der abzuändernden Entscheidung eingetretener Änderungen eröffnet ist (vgl. BGH, FamRZ 2015, 1279).
- BGH, 03.02.2016 - XII ZB 313/15
Versorgungsausgleich: Ermittlung des Ausgleichswerts in der gesetzlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2020 - 4 UF 172/20
Vielmehr kann sich ein Überschreiten der Wesentlichkeitsgrenzen allenfalls aus den sich aus dem am 1.1.2019 in Kraft getretenen Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz vom 28.11.2018, BGBl. I S. 2016) ergebenden Änderungen, also der sogenannten Mütterente II, ergeben sowie aus etwaigen Änderungen, die sich daraus ergeben, dass die im Rahmen der nach § 71 SGB VI für die Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten maßgebliche Gesamtleistungsbewertung nunmehr auf der Grundlage der bis zum Renteneintritt geleisteten Beiträge durchzuführen ist (vgl. BGH, FamRZ 2016, 791). - BGH, 22.06.2016 - XII ZB 350/15
Abänderung des Versorgungsausgleichs für Anrechte in der gesetzlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2020 - 4 UF 172/20
(vgl. BGH, FamRZ 2016, 1649). - BGH, 28.03.2012 - XII ZB 593/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung der Erhöhung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2020 - 4 UF 172/20
Da rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil eines Anrechts zurückwirken, nach dem klaren Wortlaut des § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG zwingend im Ausgangsverfahren zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, FamRZ 2012, 941), folgt daraus, dass vor Erlass der Ausgangsentscheidung eingetretene Änderungen keine spätere Abänderung eröffnen.
- OLG Brandenburg, 13.11.2023 - 9 UF 95/23 Das ist auch keine Besonderheit des Streitfalles, sondern zeigt sich durchaus auch in weiteren veröffentlichten Entscheidungen zur - fehlenden - wesentlichen Veränderung des Ausgleichswertes infolge der weiteren Verbesserungen allein aufgrund der Mütterrente II im Vergleich zu den (bereits abändernd berücksichtigten) Verbesserungen der Mütterente I (vgl. dazu etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. November 2020, Az. 4 UF 172/20; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2020, Az. 6 UF 30/20; OLG Schleswig, Beschluss vom 10. Februar 2020, Az. 15 UF 185/19).